Home    Unternehmen    Kontakt    Fortbildungen/Veranstaltungen    Links
 
Zaidamed KG
  • Arztpraxen
    • Point of Care
      • Gerinnungsmessung
      • Kardiologische Diagnostik
      • Schnelltests
        • DEDIACARD Cardio
        • Strep A (Streptokokken A)
        • Troponin I
      • Zubehör
    • Gerinnungsselbstmanagement
      • Schulen Sie Patienten durch Ihre eigenen Mitarbeiter
      • Lassen Sie Ihre Patienten durch externe Fachkräfte schulen
      • Unser Service für Schulungsteams
  • Patienten
    • Gerinnungsmessung im Patientenselbstmanagement
      • Indikationen
      • Schulungen
      • Kostenübernahme durch die Krankenkasse nach erfolgter Schulung
      • Gerinnungsmess-Systeme
    • Unterstützung für Patienten
    • Gerinnungsselbstmanagement bei pflegebedürftigen Patienten
  • Krankenkassen
    • Gerinnungsselbstmanagement – was ist das?
    • Effizienz und Wirtschaftlichkeit oraler Antikoagulation durch Gerinnungsselbstmanagement
    • Bedeutung der Schulung der Versicherten
    • Vorteile des Gerinnungsselbstmanagements
    • Unser Service
  • Pflegedienste
    • Gerinnungsselbstmanagement für Pflegebedürftige
    • Wie funktioniert das Gerinnungsselbstmanagement durch den Pflegedienst?
    • Wie können Pflegedienste die Gerinnungsmessung als Leistung abrechnen?
    • Welche Klienten von Pflegediensten eignen sich für das Gerinnungsselbstmanagement?
    • Vorteile der Gerinnungsmessung durch den Pflegedienst
    • Termine, Schulungsprogramm, Anmeldung

Indikationen

Eine Indikation ist der Grund für die Einleitung einer Therapie. Sie wird in Form der Diagnose (Krankheitsbild) gestellt.

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für das Gerinnungsselbstmanagement in allen Fällen, in denen folgende Indikation vorliegt:

Notwendigkeit einer dauerhaften (in der Regel lebenslangen) Antikoagulation
bei Implantation einer künstlichen Herzklappe und Einleitung des Gerinnungsselbstmanagements unmittelbar im Anschluss an die Operation

Bei allen anderen Zuständen, die eine orale Langzeitantikoagulation erfordern* werden die Kosten übernommen, wenn eine
Konstellation mit folgenden Umständen vorliegt:

  • Bereits stattgehabte Komplikation unter konventioneller Betreuung (durch den Vertragsarzt)
  • Schwierigkeiten, die Arztpraxis in regelmäßigen Abständen aufzusuchen (z. Bsp. durch ungünstige örtliche Verhältnisse, Pflegebedürftigkeit, berufliche Gründe wie Schichtarbeit oder wechselnde berufliche Einsatzorte)
  • Schlechte Venenverhältnisse
  • Dauerantikoagulation bei Kindern
  • Stark schwankende Gerinnungswerte, die eine Verkürzung der Kontrollintervalle notwendig machen.

*In der Regel bei Patienten mit
– künstlicher Herzklappe
– schweren Herzrhythmusstörungen (z. Bsp. Vorhofflimmern)
– wiederholten Thrombosen/Lungenebolien
– Gefäßprothese
– Herz-Kreislauf-Unterstützungssystem (Kunstherz)
– angeborenem Herzfehler
– Vorhofseptum-Aneurysma
– pulmonaler arterieller Hypertonie

Die gesetzliche Grundlage für die Kostenübernahme regelt der Bundesanzeiger, Jahrgang 54, Nr. 147, herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz am 9.8.2002, Produktgruppe 21, „Meßgeräte für Körperzustände/-funktionen“

  • Gerinnungsmessung im Patientenselbstmanagement
    • Indikationen
    • Schulungen
    • Kostenübernahme durch die Krankenkasse nach erfolgter Schulung
    • Gerinnungsmess-Systeme
      • microINR-System
      • CoaguChek XS-System
      • qLabs ElectroMeter
      • Zubehör
  • Unterstützung für Patienten
  • Gerinnungsselbstmanagement bei pflegebedürftigen Patienten

© 2018 Zaidamed GmbH